Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Vier Beine, ein einzigartiger Schutz.
Weil Tiere voller Überraschungen stecken.
Sie haben ein Pferd oder einen Hund? Dann wissen Sie: So brav die Tiere auch sind, sie haben doch immer ihren eigenen Kopf. Wenn Ihr Tier mal nicht so will wie Sie und einen Schaden verursacht, dann haften Sie als Tierhalter. Und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor hohen Forderungen. Mit unserem Angebot der Ostangler Brandgilde VVaG genießen Sie breiten Schutz vor tierischen Überraschungen.
Spitzenleistung für Sie
- Umfangreicher Schutz für Hunde und Pferde
- Weltweiter Versicherungsschutz
Pluspunkte
für PSD Bank-Kunden
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
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Marcel Brauer,
Product & Process Management
Stellvertretender Leiter
Unsere Experten empfehlen
Genießen Sie die Zeit mit Ihrem Vierbeiner – und das ohne Angst vor teuren Missgeschicken.
FAQs
Fragen und Antworten zur Versicherung
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Bekomme ich auch Geld von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, wenn mir eigene Sachen kaputtgehen?
Bei Schäden an eigenen Sachen greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht.
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Besteht auch Versicherungsschutz durch eine Tierhalterhaftpflicht, wenn mein Haustier etwas kaputt macht?
Schäden durch kleinere Haustiere, wie beispielsweise Hamster oder Vögel, werden mit einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, denn hier greift die Tierhalterhaftpflicht nicht.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet optimalen Schutz für Schäden durch größere Tiere, wie etwa Hunde oder Pferde. -
Was geschieht, wenn der Schaden höher als die Versicherungssumme ist?
Die Versicherung trägt den Schaden prinzipiell bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Übersteigende Beträge sind durch die Tierhalterhaftpflicht nicht abgedeckt.
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Was beutet Gefährdungshaftung für den Tierhalter?
Als Besitzer haftet man für alle durch willkürliches, tiertypisches Verhalten entstandenen Schäden (Gefährdungshaftung), die das eigene Tier anrichtet.
Dabei kommt es nicht auf das Verschulden des Tierhalters an. Allein die Tatsache, dass man ein Tier hält, begründet die Haftung des Tierhalters. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder, der eine besondere Gefahr schafft und damit die Allgemeinheit gefährdet, alle damit verbundenen Risiken tragen soll. -
Ist bei der Tierhalterhaftpflicht eine dynamische Erhöhung des Versicherungsbeitrags zu empfehlen?
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt es keine dynamische Anpassung des Beitrages zur Absicherung gegen Inflation. Deshalb ist es ratsam, einen Tierhalterhaftpflichtvertrag von Zeit zu Zeit zu aktualisieren
Gleich dazubuchen
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