Kfz-Versicherung

Top-Versicherungs­schutz? Läuft!

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Wir sind Ihr Beifahrer in Sachen Versicherung.

Konzentrieren Sie sich aufs Fahren – wir kümmern uns um den Rest. Wir zeigen Ihnen den besten Weg zum passenden Versicherungsschutz. Und wir sind an Ihrer Seite, wenn es wirklich mal kracht. Schnell, direkt und fair.

Spitzenleistung für Sie

Pluspunkte

für PSD Bank-Kunden

Faire Hilfe im Schadenfall
Günstige Konditionen
Keine versteckten Kosten in Ihrem Vertrag
Kfz-Versicherung

Unsere Tarife im Überblick

Einfach den passenden Versicherungsschutz wählen – und persönlichen Beitrag direkt online berechnen.

Optionale Zusatz-Bausteine

Welche Extras passen zu Ihren Anforderungen und zu Ihrem Leben? Entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihren Versicherungstarif individuell erweitern möchten.

Der Mobilitäts-Schutz sichert umfassende Hilfeleistungen, auf die sich HDI Kunden unterwegs verlassen können. Dazu gehören insbesondere Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs.

Im Schadenfall schützt der Rabatt-Schutz vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dies gilt für einen belastenden Schaden je Versicherungsart (KH oder VK) und Versicherungsjahr. Weitere Schäden führen zu einer normalen Rückstufung. Bei einem Versichererwechsel wird dem Nachversicherer der tatsächliche Schadenverlauf bestätigt (und nicht der „gerettete“ Schadenfreiheitsrabatt).

Während Mitfahrer bei Personenschäden Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung haben, ist der Fahrer nicht abgesichert, wenn er einen Unfall selbst- oder mitverschuldet. Diese Lücke schließt der Fahrer-Schutz. Der Fahrer-Schutz übernimmt z. B. Kosten bei Verdienstausfall, für Umbaumaßnahmen und Haushaltshilfen, oder zahlt Hinterbliebenenrente sowie Schmerzensgeld.

Regulierung von Personen- und Sachschäden, verursacht durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug, nach deutschem Recht. Dies gilt auch bei Schäden, die Ihnen in Deutschland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug entstehen.

Im Kasko-Schadenfall überlässt der Versicherungsnehmer HDI die Auswahl einer zertifizierten HDI-Partnerwerkstatt. Dort wird das Fahrzeug mit modernster Technik und unter ständiger Qualitätskontrolle erstklassig repariert. HDI übernimmt die gesamte Schadenabwicklung. So spart der Versicherungsnehmer Zeit und Geld.

Der GAP-Schutz schließt die Lücke (engl. GAP), die bei einem Totalschaden oder einer Entwendung eines geleasten bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugs zwischen der Restforderung des Leasing- oder Kreditgebers und dem Wiederbeschaffungswert entsteht.

Weitere Produktinfos

Sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko ist Sonderzubehör bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert, sofern es fest eingebaut ist. Das gilt beispielsweise für das Navigationsgerät oder Boxen.

Downloads

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Tipps für Sie

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Haftpflicht
Alle berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz bis zu einer Deckungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro (bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigte Person). Außerdem sind Eigenschäden versichert. Wer also beispielsweise mit seinem Auto das eigene Garagentor oder seinen Zweitwagen demoliert, ist dagegen versichert. 

Teilkasko
Ersatz bei Diebstahl Ihres Autos und von Schäden an Ihrem Fahrzeug durch: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Muren, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdfall, Blitz, Zusammenstoß mit Haarwild, Wildschaden, Glasbruch und Schmorbrand an der Verkabelung. Kollisionen mit allen Tieren, Tierbisse sogar inklusive Folgeschäden bis zu 10.000 Euro und Elementarschäden inklusive aller Arten von Lawinen sind bereits in der Teilkasko enthalten.

Vollkasko
Alle Schäden an Ihrem Fahrzeug über die Leistung der Teilkasko hinaus, die Sie selbst oder andere verursacht haben, bei Unfall und mut- oder böswilliger Beschädigung durch Fremde. Neu- und Kaufpreisentschädigung von 12 Monaten ( im Premium Tarif 36 Monate).

Sven Heuschen

Sven Heuschen,
Sales & Customer Support
Leiter

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Bitte halten Sie für die Angebotsberechnung Zulassungsbescheinung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein und die letzte Beitragsberechnung bereit.

FAQs

Fragen und Antworten zur Versicherung

Die Schutzbriefversicherung deckt europaweit das Pannenrisiko.

  • Leistungen unabhängig vom Schadenort
  • Kosten für die Pannen- und Unfallhilfe
  • Bergungskosten
  • Abschleppen des Fahrzeugs

Zusätzliche Leistungen, wenn der Schadenort weiter als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ist – teilweise alternativ

  • Kosten für einen Mietwagen: für maximal 7 Tage à 75,00 €, bei Rückfahrt aus dem Ausland pauschal maximal 525,00 Euro
  • Bahn-/Flugkosten für die Weiter/Rückfahrt: Bahnfahrt 2. Klasse bis 1.200 Bahnkilometer Entfernung, bei weiterer Entfernung Flugkosten der Economy-Class; zusätzlich Taxi-Kosten bis 50,00 €
  • Übernachtungskosten für maximal drei Nächte bis zu je 75,00 € pro Person
  • Kosten für die Unterstellung des Kfz für maximal 2 Wochen
  • Kosten für den Fahrzeugrücktransport bei Ausfall des Kfz im Ausland (gilt nur, wenn die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen)
  • Kosten für den Ersatzteilversand ins Ausland
  • Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport

Egal, ob einfacher Pannenfall oder komplizierte Rückführung von Fahrzeug und Insassen aus dem Ausland: Der Versicherer berät Sie im Pannen- und Notfall über alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Schnell und unkompliziert wird die Hilfeleistung mit Ihnen abgestimmt und organisiert.

Eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer in der Regel bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit schriftlich einreichen.
Bei Prämienerhöhungen kann innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung der Beitragserhöhung gekündigt werden. Auch im Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer – wie auch dem Versicherungsunternehmen – ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Erst wenn Sie bei einem neuen Versicherungsunternehmen unterschrieben haben, sollten Sie jedoch per Einschreiben/Rückschein Ihr altes Versicherungsunternehmen kündigen.
Bezahlen Sie die Erstprämie unbedingt fristgerecht, denn sonst verlieren Sie den Versicherungsschutz und machen sich unter Umständen strafbar!

Treffen Sie schnellstmöglich folgende Sicherheitsvorkehrungen:

  • Unfallstelle sichern
  • Verletzte versorgen
  • Arzt benachrichtigen
  • Bei großen Schäden und Verletzten die Polizei benachrichtigen
  • Die Position der Fahrzeuge muss erhalten bleiben.
  • Bei geringfügigen Schäden sollten Sie die Kreuzung zügig räumen
  • Lassen Sie sich die Ausweispapiere der Unfallgegner zeigen
  • Notieren Sie wichtige Eckdaten wie Kennzeichen und Anschrift der Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen
  • Machen Sie kein Schuldanerkenntnis
  • Ihre Versicherung beurteilt die rechtliche Situation des Unfalls
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kasko wird die Leistungspflicht der Versicherung z. B. durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Versicherer wird sich im Schadenfall in der Kaskoversicherung lediglich auf grobe Fahrlässigkeit berufen, wenn der Schaden durch Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile, oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde.

In der Vollkaskoversicherung gibt es folgende gängige Selbstbeteiligungs-Höhen:
Vollkasko 300 € / Teilkasko 0 €

Vollkasko 300 € / Teilkasko 150 €

Vollkasko 500 € / Teilkasko 150 €
In der Kaskoversicherung hängt die Wahl der Selbstbeteiligung natürlich entscheidend von Ihrem finanziellen Spielraum und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

Allgemein gilt, dass die monatliche Prämie sinkt, je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Die gängigen Selbstbeteiligungshöhen in der Teilkasko variieren zwischen den Stufen „ohne Selbstbeteiligung“ und „150 € Selbstbeteiligung“.
Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie lieber regelmäßig eine etwas höhere Beitragszahlung leisten möchten und dafür im Schadenfall weniger aufwenden müssen oder im Schadenfall eine höhere finanzielle Belastung in Kauf nehmen, dafür aber monatlich geringere Beiträge zahlen.

Durch die Auto-Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter gegen Haftpflicht-Ansprüche Dritter geschützt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Fahrer die Fahrt ohne Wissen und/oder Einverständnis des Versicherungsnehmers angetreten ist oder er keine vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt.

Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auf jeden Fall die vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestsummen von:
2.500.000 € für Personenschäden

sowie 500.000 € für Sachschäden und

50.000 € für Vermögensschäden.

Der Unfall-Verursacher muss bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haften, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen. Daher empfiehlt sich immer die größtmögliche Deckung zu wählen.

Die Absicherung der Vollkaskoversicherung geht über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus und ersetzt auch Schäden, die durch eigenverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.
In der Vollkaskoversicherung gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt, in der Teilkasko hingegen nicht.
Darum ist der zu zahlende Beitrag für den umfassenden Vollkaskoschutz nicht unbedingt sehr viel höher, wenn sich Ihr Auto in einer hohen Schadenfreiheitsklasse befindet.

In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug versichert gegen:

  • Feuer oder Explosion,
  • Diebstahl,
  • Raub und Unterschlagung,
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Lawinen, Blitzschlag und Überschwemmung,
  • Zusammenstoß des sich in Bewegung befinden Fahrzeugs mit Haarwild (z. B. Rehe),
  • Bruchschäden an der Verglasung,
  • Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss

Der Geltungsbereich für den Schutzbrief ist in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Gleich dazubuchen

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