Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
Versicherte Gründe sind beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen):
- unerwartete schwere Erkrankungen, Tod, schwere Unfallverletzungen
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat Dritter; Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten, mitreisenden Person aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
Risikopersonen (§ 2 Ziffer 2 AVB RR 10) sind:
- Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen.
- mitreisende versicherte Personen (max. 4) sowie deren Angehörige und Lebenspartner.
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 Euro je Person/Objekt