Reiserücktritt-Versicherung
Ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus versichertem Grund nicht angetreten werden kann.
Versicherte Gründe sind Beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen):
- unerwartete schwere Erkrankungen, Tod, schwere Unfallverletzungen
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzlicher Straftat Dritter;
- Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten, mitreisenden Person aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung.
Risikopersonen (§ 2 Ziffer 2 AVB RR 10) sind:
- Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen;
- mitreisende versicherte Personen (max. 4) sowie deren Angehörige und Lebenspartner;
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00 Euro je Person /Objekt
Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt Ihnen z.B. die Mehrkosten für eine nicht planmäßige Rückreise aus versichertem Grund nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise und ersetzt den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort.
Versicherte Gründe: siehe Reiserücktritt-Versicherung.
Umbuchungsgebühren-Schutz
Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis 40,00 Euro je versicherter Person/Objekt, wenn bis zu 42 Tagen vor Reisebeginn umgebucht wird.
Reise-Assistance
24-Stunden-Notrufzentrale, bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland.