Leider Nein! Als Student, Auszubildender oder Berufseinsteiger erhalten Sie in der Regel keine Leistung im Fall der Erwerbsminderung. Es wird geprüft, ob Sie in den letzten fünf Jahren insgesamt drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Auch wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, haben Sie nur einen Anspruch auf Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Es wird geprüft, ob Sie noch am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Ihr ausgeübter Beruf wird hier nicht berücksichtigt.