Steuerliche Behandlung des privaten Krankentagegeldes
Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld hat das Krankentagegeld keine Auswirkungen bei der Steuererklärung. Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also auch den Steuersatz nicht.
Zweimal krank, zweimal Krankengeld?
Die Sechs-Wochen-Regel läuft grundsätzlich für jede neue Krankheit neu an. Ein Beispiel: Wenn Sie wegen eines Beinbruchs sechs Wochen nicht arbeiten konnten und sich – nachdem Sie wieder arbeiten – eine schwere Grippe holen, bekommen Sie jeweils für die Dauer von bis zu sechs Wochen Ihre Entgeltfortzahlung.
Wenn sich beide Krankheiten überlappen, löst die "zweite" Erkrankung keine neue Entgeltfortzahlungsfrist aus. Erkranken Sie also an der Grippe, während Sie wegen des Beinbruches noch im Bett liegen, erhalten Sie insgesamt nur bis zu maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Werden Sie aufgrund der gleichen Krankheitsursache erneut oder mehrfach arbeitsunfähig, werden die einzelnen Phasen der Arbeitsunfähigkeit addiert und Sie haben nur einmal Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Von dieser Regel gibt es aber zwei Ausnahmen. Waren Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, haben Sie erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Das gilt auch, wenn zwar die Frist von sechs Monaten nicht erfüllt ist, seit Beginn der ersten Erkrankung aber zwölf Monate vergangen sind.