Haftpftlicht
Alle berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz bis zu einer Deckungssumme in Höhe von EUR 100 Mio. (bei Personenschäden bis zu EUR 15 Mio. pro geschädigte Person).
Teilkasko
Ersatz bei Diebstahl Ihres Autos und von Schäden an Ihrem Fahrzeug durch: Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitz, Zusammenstoß mit Haarwild, Wildschaden, Glasbruch und Schmorbrand an der Verkabelung.
Mögliche Produkterweiterungen:
"Teilkasko Plus" erweitert die Leistungen in der Teilkaskoversicherung auf Schäden durch Kollision mit Tieren jeglicher Art. Folgeschäden nach Kurzschluss oder Tierbiss-Schäden bis zu 3.000,-- EUR
Vollkasko
Alle Schäden an Ihrem Fahrzeug - über die Leistung der Teilkasko hinaus -, die Sie selbst oder andere verursacht haben, bei Unfall und mut- oder böswilliger Beschädigung durch Fremde.
Mögliche Produkterweiterungen:
Mit "Vollkasko Plus" werden bei Neufahrzeugen bei Totalschaden oder Totaldiebstahl der Neupreis in den ersten 24 Monaten erstattet sowie eine Wertminderung nach einem Unfall.
- "Mietwagen Plus" übernimmt bei Unfall oder Vandalismusschäden einen von Allianz vermittelten Mietwagen für max. 14 Tage
- Über "Parkschaden Plus" werden bei Neufahrzeugen Bagatellschäden ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erstattet
Der Rabattschutz ist optional zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung auswählbar. Für je einen Schaden pro Kalenderjahr erfolgt in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) und Vollkaskoversicherung (VK) keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Vertrag verbleibt im folgenden Versicherungsjahr in derselben Schadenfreiheitsklasse. Wird der Rabattschutz zum dritten Mal in Anspruch genommen, entfällt er zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres. Im Falle eines Versichererwechsels werden dem Nachversicherer alle gemeldeten Schäden mitgeteilt, die unterbliebene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund des Rabattschutzes bleibt unberücksichtigt. Voraussetzungen für den Rabattschutz: nur für PKW, nur für Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, VN und Fahrer des Fahrzeugs sind mind. 23 Jahre alt, kein belastender Schaden innerhalb der letzten 12 Monate, Vertrag befindet sich mindestens in SF 4, nicht abschließbar für VK 0 SB /TK 0 SB, nicht für beliebige Fahrer.