Des Weiteren sind mitversichert:
- Glas- und Kunststoffscheiben eines privat genutzten Gewächshauses des Versicherungsnehmers auf dem Versicherungsgrundstück
- Glaswaschtische
- Glas- oder Kunststoffscheiben von Schwimmbadabdeckungen auf dem Versicherungsgrundstück
- Verzicht auf die Einrede der "groben Fahrlässigkeit"
Die Glasversicherung bietet Ihnen umfangreichen Schutz gegen Bruch von Glas- und Kunststoffscheiben/-platten von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Mobiliar.
In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind sämtliche Kochflächen aus Glaskeramik (Ceranfelder). Ob das Kochfeld z.B. zerbricht, weil Sie versehentlich einen Topf darauf fallen lassen, ist nicht von Bedeutung. Axa ersetzt auch die zugehörige Elektronik, sofern die Glaskeramik-Kochfläche nicht separat auszutauschen ist.
Versichert sind alle „Verglasungen“ aus Kunststoff, wie z.B. Acrylscheiben oder -platten. Auch künstlerisch bearbeitete Scheiben, bemalte Scheiben, Scheiben mit Gravurarbeiten und Glasbilder sind in unserer Glasversicherung bis 5.000 Euro eingeschlossen.